Meine Arbeit                                                                           Vorgehensweise einer klassisch homöopathischen Behandlung

Eine homöopathische Behandlung beginnt mit der Anamnese und der schriftlichen Aufzeichnung der Symptome. Dieses Gespräch dauert je nach Komplexität des Falles zwei Stunden und mehr. Die Symptome werden repertorisiert, d.h. im Symptomenverzeichnis (Repertorium) gesucht, danach ausgewertet und gewichtet. Das Repertorium ist das wichtigste Werkzeug für einen klassisch homöopathisch arbeitenden Therapeuten. Die Ausarbeitung der gesamten Symptomatik, die Repertorisation und Auswertung, erfordert nicht die Anwesenheit des Patienten und dauert nochmals einige Stunden. Danach kann die homöopathische Einzelmitteltherapie beginnen. Zur Aktualisierung des Behandlungsverlaufes und der weiteren Vorgehensweise bedarf es der Mitarbeit des Patienten, d.h. Informationen zum Fortschritt der Behandlung werden in regelmäßigen Zeitabständen vom Patienten an den Therapeuten weitergegeben.

Kosten einer homöopathische Behandlung

 

Grundsätzlich erhält jeder Patient eine schriftliche Rechnung mit Diagnose und Auflistung der einzelnen Behandlungen. Die Rechnung dient zum Einreichen bei der Beihilfestelle oder bei einer privaten Kranken-/bzw. Zusatzversicherung. Gesetzlich versicherte Patienten haben in Deutschland keinen Erstattungsanspruch auf Heilpraktikerleistungen. Meine Rechnung ist aufgeschlüsselt nach den Gebührenziffern des LVKH (Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie 11/2011), ich benenne vergleichbare Ziffern der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985). Anders als die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist das LVKH und die GebüH keine verbindliche Gebührentaxe, sondern lediglich Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung.

 

Genaue Auflistung der einzelnen Kostenziffern wird auf Anfrage zugesandt.

 

Dokumentation  

 

Kontaktdaten, Konsultationstermine und Beratungsgespräche (auch per Telefon) werden in der Patienten-akte mit Datum, Gesprächsdauer, Diagnose und Medikation schriftlich dokumentiert. Ich unterliege der Schweigepflicht und darf nur nach ausdrücklicher Entbindung Ihrer-seits als Patient, Daten an Dritte weitergeben.

 

 

 

  

 

 

 

 

Ich begrüße Sie recht herzlich in meiner Praxis und freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bei Fragen zu einer Behandlung, rufen Sie mich an.